4.5.4 Im Weiteren kann der Beschwerdeführer aus den von ihm eingereichten Jahresrechnungen 2010 und 2011 der D.________ GmbH nichts zu seinen Gunsten ableiten. Darin wird ein Betriebsergebnis von Fr. 25'035.70 für das Jahr 2011 und von Fr. 24'075.75 für das Jahr 2010 bescheinigt (Bf-act. 1, S. 7). Gemäss Abklärungsbericht Landwirtschaft vom 1. Februar 2012 ergab die Auswertung der Buchhaltungszahlen von 2004 bis 2009, dass der Beschwerdeführer in diesen Jahren ein jährliches Betriebseinkommen zwischen Fr. 13'990.00 und Fr. 35'239.00 erzielte, was einen gemittelten Durchschnittswert von Fr. 24'177.00 ergab (IV-act. 17, S. 6).