17, S. 7) eine Auflistung sämtlicher Betriebszweige und deren prozentmässige Gewichtung im Betrieb. Die vom Landwirtschaftsexperten gemachten Abzüge der Leistungsfähigkeit in den einzelnen Betriebszweigen sind nachvollziehbar und anhand der bestehenden Schulter- und Kniebeschwerden des Beschwerdeführers durchwegs erklärbar (siehe die Abzüge bei den körperlich anspruchsvollen Betriebszweigen mit starkem Gebrauch der Arme und bei leichteren Arbeiten bzw. Restarbeiten, vgl. IV-act. 17-7/8). Diesbezüglich ist der Betätigungsvergleich im Abklärungsbericht Landwirtschaft nicht zu beanstanden. Soweit der Beschwerdeführer geltend