4.5.3 Beim Invalideneinkommen führt der Beschwerdeführer an, seine verbliebene Leistungsfähigkeit von 56% werde nicht mit den einkommensrelevanten Tätigkeiten verglichen. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden. Im Abklärungsbericht vom 1. Februar 2012 findet sich beim Betätigungsvergleich (IV-act. 17, S. 7) eine Auflistung sämtlicher Betriebszweige und deren prozentmässige Gewichtung im Betrieb.