des Spitals B.________ belegt, dass er schwere körperliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen könne. Zudem werde die vom Landwirtschaftsexperten ermittelte durchschnittliche Leistungsfähigkeit von 56% in keiner Form mit den einkommensrelevanten Tätigkeiten verglichen. Würde dieser Vergleich nur ansatzweise durchgeführt werden, resultiere folgender Rentenanspruch: 9 Einkommen ohne Behinde- CHF 21'066.00 aus der Landwirtschaft rung CHF 11'014.00 aus dem Nebenerwerb CHF 32'080.00 Einkommen ohne Behinderung