3.7 Auf die Frage nach der Ursache der Arbeitsunfähigkeit antwortete Dr.med. E.________ mit Schreiben vom 11. Mai 2011 der Vorinstanz, es liege ein Zustand nach Osteosynthese eines Os acromiale links, subacromiales Impingement rechts, AC-Gelenksarthrose rechts und eine Arbeitsunfähigkeit von 50% ab dem 28. Februar 2011 vor. Der Patient befinde sich in physiotherapeutischer Behandlung. Als Landwirt werde sehr wahrscheinlich eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit bis auf Weiteres nicht steigerbar sein. Die Schultern seien nur eingeschränkt belastbar und schwere körperliche Arbeit könne nur teilweise durchgeführt werden. Die bisherige Tätigkeit beurteilte Dr.med.