e) Nach Gutheissung der Verfahrensanträge sei die Verfügung der IV-Stelle Schwyz vom 21. Mai 2012 aufzuheben. f) Unter Umständen sei mir vom Verwaltungsgericht Schwyz direkt eine Invalidenrente zuzusprechen. g) Mir seien alle bisher aufgelaufenen Kosten zu ersetzen. h) Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz.