1. In seiner Beschwerde vom 5. April 2018 erklärt sich der Beschwerdeführer einzig mit dem der Vermögensverzichtsrechnung zugrundeliegenden Steuerwert der GB Nr. 01.________ und 02.________ (GB E.________) nicht einverstanden. Dieser Wert sei zu hoch, wie der aktuelle Verkauf der beiden Grundstücke zum Preis von Fr. 630'000.-- zeige (vgl. vorstehend Ingress lit. G bis I). Nachstehend ist deshalb zu prüfen, ob die Vorinstanz den Sachverhalt unrichtig festgestellt und/oder das Recht unrichtig angewendet hat.