I. Am 19. April 2018 reicht B.________ eine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Vorinstanz sowie den Vertrag vom 16. April 2018 über den Verkauf der beiden Grundstücke GB 01.________ und GB 02.________ E.________ von den Nachkommen des Versicherten an eine Drittpartei zu einem Preis von Fr. 630'000.-- ein. Die Vorinstanz erklärt am 3. Mai 2018 den Verzicht auf Gegenbemerkungen. 3 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: