F. Am 9. April 2018 (Eingang) ersuchte B.________ wiederum um Neuberechnung der EL-Ansprüche ihres Vaters, da sich die Pflegestufe geändert habe. Mit Schreiben vom 10. April 2018 erklärte ihr die Ausgleichskasse Schwyz, A.________ habe neu einen monatlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen von Fr. 1'067.-- bzw. Fr. 1'712.-- aus Pflegefinanzierung. Frau B.________ wurde wiederum um Mitteilung gebeten, welchen Anspruch sie geltend machen wolle.