Mit Schreiben vom 20. Februar 2018 (Posteingang) erklärte B.________, dass sie für ihren Vater gerne die Leistungen der Pflegefinanzierung geltend machen möchte. Gleichentags verfügte die Ausgleichskasse Schwyz, dass auf die Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente vom 29. Januar 2018 infolge Rückzugs des Gesuchs nicht eingetreten werde. E. Mit Entscheid Nr. 1004/18 vom 15. März 2018 wies die Ausgleichskasse Schwyz die Einsprache vom 8. Januar 2018 ab.