2 cherte habe ab 1. Januar 2018 Anspruch auf Ergänzungsleistungen von Fr. 401.- - pro Monat; allerdings würde er aus Pflegefinanzierung Fr. 775.-- pro Monat erhalten. Da Ergänzungsleistungen grundsätzlich der Pflegefinanzierung vorgehen, letztere jedoch höher ausfällt, wurde B.________ gebeten, innert zehn Tagen mitzuteilen, welche Leistungen sie geltend machen möchte.