C. Gegen diese Verfügung erhob B.________ im Namen ihres Vaters am 9. Januar 2018 Einsprache. Sie erklärte sich mit der Berechnung weitgehend einverstanden; einzig die Berechnung hinsichtlich des Vermögensverzichts beim Liegenschaftsverkauf sei zu hoch ausgefallen. Ihre Versuche, die Liegenschaft zu verkaufen, hätten gezeigt, dass der geschätzte Verkehrswert nicht erreicht werden könne.