60'644.-- getilgt. Die Ausgleichskasse ging bei ihrer Berechnung des Vermögensverzichts von den Vermögenssteuerwerten der beiden Liegenschaften von Fr. 699'928.-- und Fr. 58'950.-- entsprechend total Fr. 758'878.-- aus, berücksichtigte hiervon 90% entsprechend Fr. 682'991.-- und zog hiervon die übernommene Grundpfandschuld sowie das auf Fr. 89'550.-- kapitalisierte Wohnrecht ab (vgl. Vi-act. 3 und 31).