B. Nachdem die Ausgleichskasse Schwyz beim Versicherten zusätzliche Unterlagen eingeholt hatte, verneinte sie mit Verfügung vom 6. Dezember 2017 einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Ausgleichskasse rechnete (bezogen auf das Jahr 2007) neben zwei Schenkungen von je Fr. 50'000.-- sowie einer ungeklärten Vermögensabnahme von Fr. 36'000.-- auch einen "Verzicht beim Liegenschaftsverkauf (Fr. 203'441.--)" als Vermögensverzicht an.