B. Seit dem 1. April 2014 war die B.________ AG als beitragspflichtige Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse Schwyz angeschlossen. Nachdem die Revisionsstelle der Ausgleichskassen im Rahmen ihrer Schlusskontrolle infolge Konkurs per 31.1.2017 feststellte, dass die B.________ AG zu tiefe Lohnzahlungen bescheinigt hatte (Vi-act. 3), meldete die Ausgleichskasse Schwyz am 22. März 2017 eine Forderung im Umfang von Fr. 18'832.80 beim Konkursamt D.________ an (Vi-act. 5).