2.2.5 Diese Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen (Erw. 1.1.2-1.1.4) wurden in der Wegleitung über die Renten in der Eidgenössischen Alters-, Hinter- lassenen- und Invalidenversicherung (RWL, gültig ab 1.1.2003, Stand: 1.1.2018) des Bundesamtes für Sozialversicherungen wie folgt präzisiert: Rz 10006 1/13: Die Kinderrenten sind grundsätzlich zusammen mit der Hauptrente auszuzahlen. Volljährige Kinder in Ausbildung können die Auszahlung der