Die RAV-Beraterin gratulierte gleichentags zur Neuanstellung. Sie werde per 11. Dezember 2017 aus dem Impuls-Programm entlassen und wie gewünscht per 31. Januar 2018 vom RAV abgemeldet. Betreffend Vermittlungsfähigkeit gebe das Amt für Arbeit Bescheid (Vi-act. 4). Noch am selben Tag wurde die Beschwerdeführerin von der Arbeitsvermittlung per 31. Januar 2018 abgemeldet. Die Daten stünden in der Online-Datenbank AVAM nicht mehr zur Verfügung.