Was sie erlebe, sei seelische Grausamkeit und Erpressung durch Einstelltage. Wenn man daran festhalte oder ihr Einstelltage auferlege, werde sie Strafanzeige erheben. Am Folgetag (4.12.2017) ergänzt sie, sie müsse die Möglichkeit haben, sich auf den neuen Job vorzubereiten, was sie aufgrund der notwendigen Fach-Software nur zu Hause könne. Auch deshalb sei sie aus dem Programm zu entlassen. Hierauf beharrte das Amt für Arbeit auf der Einreichung des Arbeitsvertrages (vgl. Mailverkehr in Vi-act. 12).