5.3.2 Am 1. Dezember 2017 teilte die Beschwerdeführerin ihrer RAV-Beraterin mit, eine Stellenzusage erhalten zu haben. Gleichzeitig bat sie darum, sie sofort aus dem Impuls-Programm zu entlassen. Die RAV-Beraterin gratulierte ihr umgehend zur Stelle und teilte mit, nach Rücksprache mit dem Amt für Arbeit müsse die Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages eingereicht werden, damit ihr Anliegen (Entlassung aus dem Impuls-Programm) geprüft werden könne. Noch gleichentags wandte sich die Beschwerdeführerin ans Amt für Arbeit, teilte mit, der Arbeitsvertrag liege noch nicht vor, sei aber zugesichert.