Eine entsprechende Verletzung der Kontrollpflichten zieht keine Einstellung in der Anspruchsberechtigung nach sich, da der entsprechende Nachweis nicht zur Verkürzung der Arbeitslosigkeit beitragen würde. Gemäss Rechtsprechung, die ausdrücklich von Stellenzusicherung in der massgeblichen Kontrollperiode und zeitnahem Stellenantritt spricht, muss es sich um eine kurze Restarbeitslosigkeit handeln. 4.2.5 Der vorliegende Fall liegt indes anders. Ab Stellenzusicherung bestand weiterhin die Absicht, während zweier Monate Arbeitslosentaggelder zu bezie-