4.2.4 Diese Pflicht gibt so auch das Kreisschreiben AVIG-ALE B318 wieder: Der Umstand, dass auf einen bestimmten Zeitpunkt eine die Arbeitslosigkeit beendende Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, befreit grundsätzlich nicht von der Pflicht zur Stellensuche. Von dieser Pflicht entbindet auch das von der Beschwerdeführerin (auszugsweise) vorgetragene Zitat desselben Kreisschreibens nicht (AVIG-ALE B320). Demgemäss kann auf den Nachweis von Arbeitsbemühungen verzichtet werden, wenn diese nicht mehr zur Schadenminderung beitragen können.