Im Dezember (Festtagsmonat) stelle niemand für 2 oder 3 Wochen im Januar eine Buchhalterin ein. Im Dezember gebe es schon gar keine entsprechenden Stelleninserate. Zudem habe sie im Januar noch fünf kontrollfreie Tage beanspruchen können, was sie der RAV-Beraterin bereits im Erstgespräch mitgeteilt habe. Das RAV akzeptiere keine unrealistischen Bewerbungen. Umgekehrt könne man von ihr auch keine unrealistischen Arbeitsbemühungen verlangen.