4.1 Die Beschwerdeführerin hält fest, sie habe während ihrer Arbeitslosigkeit alles getan, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Sie habe monatlich 15 bis 17 Stellenbewerbungen geschrieben und schliesslich trotz ihren 57 Jahren nach nur 3 Monaten Arbeitslosigkeit wieder eine Anstellung gefunden. Gemäss AVIG-Praxis ALE B320 könne auf den Nachweis von Arbeitsbemühungen verzichtet werden, wenn diese nicht mehr zur Schadenminderung beitragen können. Mithin sei sie ab Zusicherung der neuen Stelle am 1. Dezember 2017 per 1. Februar 2018 berechtigt gewesen, keinen Nachweis mehr erbringen zu müssen. Im Dezember (Festtagsmonat) stelle niemand für 2 oder 3 Wochen im Januar eine Buchhalterin ein.