die Kosten der Bedarfsabklärung für hauswirtschaftliche Leistungen von Fr. 112.50 gutzuheissen. 5. Schliesslich ist zu prüfen, ob die Vorinstanz die Kosten für die Frischmahlzeiten in den Monaten Oktober und November 2017 in Höhe von gesamthaft Fr. 532.-- (Oktober Fr. 112.--, Dezember Fr. 420.--) zu übernehmen hat.