9 Einsatzes der öffentlichen Ressourcen (Steuergelder) wie auch der - mit Blick auf eine allfällige Kostenbeteiligung des Versicherten - privater Mittel steht, gerecht werden zu können, ist indes eine initiale Erhebung des erforderlichen bzw. notwendigen Bedarfs an Unterstützung (bei den entschädigungsberechtigten Haushaltstätigkeiten) unabdingbar. Es drängt sich der Vergleich mit dem (vor grösseren Zahnbehandlungen) erforderlichen Kostenvoranschlag auf, welcher der Ausgleichskasse vor der Behandlung zwecks Prüfung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der Behandlung einzureichen ist (vgl.