4.3 Im Sinne der vorstehenden Ausführungen können die Kosten für die Bedarfsabklärung / Beratung Hauswirtschaft von Fr. 112.50 gemäss der Rechnung der Spitex vom 31. Oktober 2017 nicht unter Art. 14 Abs. 1 lit. g ELG respektive § 13 Abs. 1 VVzKELG subsumiert und unter dieser Bestimmung über die Ergänzungsleistungen vergütet werden.