4.2.1 Art. 14 Abs. 1 lit. a-g ELG enthält eine abschliessende Aufzählung der vergütungsfähigen Krankheits- und Behinderungskosten. Es ist nicht zulässig, die einzelnen in lit. a-g enthaltenen Umschreibungen der vergütungsfähigen Kostenarten im Sinne einer extensiven Auslegung auf Kosten auszudehnen, die durch den Wortlaut der entsprechenden littera nicht gedeckt sind (Jöhl, a.a.O., S. 1929 N 245; vgl. auch U. Müller, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG, 3. Aufl., Freiburg/ Basel 2014, Rz. 817ff.). Das würde nämlich auf eine - ebenso unzulässige - de facto-Verlängerung der Aufzählung in Art. 14 Abs. 1 ELG hin-