Nach Darstellung der Vorinstanz in der Vernehmlassung wurde der Beschwerdeführer am 15. März 2018 auch noch telefonisch auf die Einsprachemöglichkeit hingewiesen. 6 3. In Bezug auf den Spitalkostenbeitrag von Fr. 105.-- (7 Tage à Fr. 15.--) ist folgendes festzuhalten: