In Bezug auf die Spitex-Rechnung vom 31. Dezember 2017 fordert der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 15. März 2018 eine gerichtliche Beurteilung im vorliegenden Verfahren, da es auch hier um den gleichen Mahlzeitendienst gehe. Zur Rechnung für die Kniebewegungsschiene äussert sich der Beschwerdeführer in seinen Eingaben nicht.