2.1 Der Beschwerdeführer reicht vor Verwaltungsgericht eine Rechnung der Spitex E.________ vom 31. Dezember 2017 (Bf-act. 2) für den Monat Dezember 2017 betreffend Leistungen von Fr. 272.50, davon Fr. 62.50 für hauswirtschaftliche Leistungen ein. Zudem reicht der Beschwerdeführer die Verfügung der Vor- 5 instanz vom 7. März 2018 (Bf-act. 1) ein, mit welcher die Vorinstanz die hauswirtschaftlichen Leistungen von Fr. 62.50 vergütete