1.4.1 Das Departement des Innern des Kantons Schwyz erliess betreffend Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten Weisungen, welche seit 1. Januar 2014 in Kraft sind (kurz: Weisungen). In den Ziffern 301 bis 354 werden die Vergütungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen konkretisiert. Es wird u.a. ausgeführt: Rz. 301: Als hauswirtschaftliche Hilfe gelten unmittelbare Tätigkeiten im Haushalt wie kochen, waschen, bügeln, reinigen der Wohnung, usw. 4 Rz. 302: Nicht als hauswirtschaftliche Hilfe gelten u.a. die Erledigung von Einkäufen und administrativen Arbeiten.