E. Mit Einspracheentscheid vom 5. März 2018 vereinigte die Ausgleichskasse Schwyz die beiden Einspracheverfahren und entschied was folgt (Vi-act. 16-5/5): 1. Die Einsprachen vom 12. Dezember 2017 und vom 15. Januar 2018 werden im Sinne der Erwägungen abgewiesen. 2. Das Verfahren ist kostenlos. (3.-4. Rechtsmittelbelehrung, Zustellung).