___ Einsprache gegen die Verfügung vom 5. Dezember 2017. Sinngemäss beantragte er, die Ausgleichskasse Schwyz habe auch die übrigen Kosten (Spitalkostenbeitrag von Fr. 105.--, Bedarfsabklärung und Beratung Fr. 112.50 sowie Frischmahlzeiten von Fr. 112.--) zu übernehmen (Vi-act. 3). C. Für den Monat November 2017 stellte die Spitex E.________ A.________ Fr. 540.-- (Fr. 120.-- für hauswirtschaftliche Leistungen; Fr. 420.-- für Frischmahlzeiten) in Rechnung (Vi-act. 7; Rechnung vom 30.11.2017); diese Rechnung stellte A.________ der Ausgleichskasse zu mit dem Gesuch um Kostenübernahme (Vi-act. 7-2/2).