Am 24. Oktober 2017 beantragte Dr.med. D.________ (Orthopädische Chirurgie FMH) für A.________ bei der Spitex E.________ für drei Monate hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen aus der Zusatzversicherung für die Wochenkehr und Wäsche. Am 31. Oktober 2017 stellte die Spitex E.________ A.________ für die im Oktober 2017 erbrachten Leistungen unter dem Betreff "Nicht- Pflichtleistungen KVG: Hauswirtschaft, Betreuung, Mahlzeitendienst, u.a." den Betrag von Fr. 332.-- in Rechnung. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus Hauswirtschaftsleistungen (Fr. 112.50 für Bedarfsabklärung und Beratung, Fr. 107.50 für hauswirtschaftliche Leistungen) und nicht kassenpflichtigen Leis-