A. A.________, Jahrgang 1950, bezieht Ergänzungsleistungen zur Altersrente. Vom 17. bis 23. Oktober 2017 hielt er sich wegen einer Knieoperation im Spital B.________ auf. Die C.________ Krankenversicherung stellte ihm hierfür infolge Selbstbehalt aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Fr. 409.55 sowie einen Spitalkostenbeitrag von Fr. 105.-- (7 Tage à Fr. 15.--) in Rechnung (Vi-act. 14-5/7).