3.5 In der Beschwerdeschrift findet sich schliesslich eine beispielhafte Auflistung verschiedener (v.a. medizinischer) Hilfsmittel, welche der Beschwerdeführer in seinem Alltag benötigt, zusammen mit dem Hinweis, dass die schwere Hilflosigkeit des Beschwerdeführers mit vielen Spesen verbunden sei. Hierzu ist festzuhalten, dass es Sache des Beschwerdeführers sein wird, anfallende Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Hilflosigkeit stehen, der Vorinstanz zwecks Prüfung einer Vergütung unter dem Titel der Krankheits- und Behinderungskosten einzureichen.