Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers diene die Hilflosenentschädigung auch der (pauschalen) Abgeltung der pflegenden Ehefrau (…). Der Beschwerdeführer habe sich vorübergehend im C.________ (Heim) aufgehalten, in welchem auch die Pflege abgedeckt gewesen sei. Jedenfalls seien für den Aufenthalt auf der Pflegeabteilung auch die Kosten gemäss Pflegetaxe Stufe 5 in Rechnung gestellt worden. Demnach beinhalte das Heimangebot auch die von der Hilflosenentschädigung gedeckten Kosten.