1.1.2 Nebst der jährlichen Ergänzungsleistung kennt das ELG als weitere Leistungsart die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Art. 3 Abs. 1 lit. b ELG). Diese bestehen gemäss Art. 14 Abs. 1 ELG in der Vergütung von ausgewiesenen, im laufenden Jahr entstandenen Kosten an Bezüger einer jährlichen Ergänzungsleistung für u.a. Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen (vgl. Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG).