F. Gegen den Einspracheentscheid vom 20. Februar 2018 erhebt A.________, vertreten durch B.________, rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit den folgenden Anträgen: 1. Die Verfügung vom 26. September 2017 sei aufzuheben und wie folgt zu ändern: Die Beschwerdegegnerin habe dem Beschwerdeführer die Kosten von Fr. 741.60 zu vergüten und keinen Abzug von der Ergänzungsleistung sowie der Hilflosenentschädigung vorzunehmen.