suche usw. auf. Die Viseca-Auszüge weisen im Weiteren teils auch Barbezüge aus (z.B. Vi-act. 42-172/173; 43-169/189; 43-176/189; 44-206/223 u.w.), womit 12 die bar bezahlten mit Belegen dokumentierten Ausgaben getätigt worden sein dürften, was bedeutet, dass hier doppelte Berücksichtigungen vorlägen.