4.2.2 Die Vorinstanz hat diese Unterlagen gesichtet und ist zum Ergebnis gekommen, dass sich dadurch am Ergebnis nichts ändere (vgl. vorstehend Erw. 3.2.7). Konkret hat sie darauf hingewiesen, dass verschiedene Ausgaben bereits mit den allgemeinen Lebenskosten abgedeckt seien; des Weiteren sei ein Leasing möglicherweise doppelt verbucht worden. Bei einer allfälligen späteren Neuanmeldung seien diese Punkte jedoch genauer zu prüfen (angefochtener Entscheid Erw. 21).