4.2.1 Die Beschwerdeführerin verweist vor dem Verwaltungsgericht in allgemeiner Weise auf ihre im Einspracheverfahren eingereichte Dokumentation ihrer Auslagen in den Jahren 2011 bis 2013. Indes geht sie weder näher auf diese Unterlagen ein noch auf deren Behandlung durch die Vorinstanz im angefochtenen Einspracheentscheid. Diese Dokumentation umfasst für das Jahr 2011 203 Positionen (Gesamtbetrag von Fr. 120'956.66), für das Jahr 2012 172 Positionen (Gesamtbetrag von Fr. 58'978.16) sowie für das Jahr 2013 155 Positionen (Gesamtbetrag von Fr. 55'913.56; jeweils inklusive monatliche Viseca-Auszüge), entsprechend einem Gesamtbetrag von Fr. 235'842.38.