Im Einspracheverfahren habe sie auf Anraten ihrer damaligen Rechtsberaterin detaillierte Belegskopien für Auslagen von Fr. 235'842.38 in den Jahren 2011 bis 2013 beigebracht. Mit Eingabe vom 19. April 2018 gibt die Beschwerdeführerin folgende Darstellung ihrer Vermögenslage für die Jahre 2010 bis 2014 wieder: