3.2.5 Bezüglich 2013 beantrage die Beschwerdeführerin einen um Fr. 2'509.-- geringeren Vermögensverzicht von Fr. 44'491.--. Eine summarische Überprüfung zeige, dass die Verwaltung auch hier zu Gunsten der Beschwerdeführerin gerechnet habe (angefochtener Einspracheentscheid Ziff. 19): Vermögen Ende 2012: Fr. 154'987.-- Einkünfte 2013 Fr. 22'094.-- Zwischentotal Fr. 177'072.--