Zusammen mit den rund Fr. 120'000.-- im Jahr 2012 (Fr. 344'842.-- minus Fr. 224'158.--) ergäben sich somit Fr. 284'000.-- statt Fr. 340'000.-- gemäss der Berechnung der Verwaltung. Würden hierzu die Fr. 47'000.-- Vermögensverzicht für das Jahr 2013 gezählt und die jährliche Verminderung von Fr. 10'000.-- ange- 8 rechnet, resultiere immer noch ein anrechenbarer Verzicht von rund Fr. 300'000.--, was zur Abweisung des Gesuches führe.