Falls die Auszahlung dieser Fr. 224'158.-- entgegen der Fälligkeit (1.1.2012) bereits Ende 2011 erfolgt ein sollte, sei konsequenterweise dort ein entsprechendes Verzichtsvermögen zu berücksichtigen, während sich die Abnahme 2012 analog reduzieren würde. Das Gesamtergebnis bliebe praktisch unverändert. Dies zeige die provisorische/summarische Vergleichsrechnung: