Bei den Einnahmen rechnete die Vorinstanz die AHV-Rente von Fr. 26'280.-- an. Vom Nettovermögen von Fr. 367'271.-- (Sparguthaben/Wertschriften von Fr. 26'678.--, Vermögensverzicht von Fr. 347'000.-- und Schulden von Fr. 6'407.--) wurden nach Abzug des Freibetrags von Fr. 37'500.-- auch 10% des anrechenbaren Vermögens von Fr. 329'771.-- entsprechend Fr. 32'977.-- berücksichtigt. Unter Einschluss von Erträgen aus Sparguthaben/Wertschriften von Fr. 20.-- und aus dem Vermögensverzicht von Fr. 347.-- resultierten gesamthafte Einnahmen von Fr. 59'624.--. Es ergab sich somit ein Einnahmenüberschuss von Fr. 22'394.--.