A. A.________ ist einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin (mit Einzelunterschrift) der B.________ GmbH mit einem Stammkapital von Fr. 20'000.--. B. Am 11. Juli 2017 (eingegangen am 13.7.2017) meldete sich A.________ (Jahrgang 1950) bei der Ausgleichskasse Schwyz zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente an (Vi-act. 1). Mit Verfügung vom 22. August 2017 verneinte die Ausgleichskasse Schwyz einen Leistungsanspruch ab 1. Juli 2017 (Vi-act. 30), da sie aufgrund eines angerechneten Verzichtsvermögens von Fr. 347'000.-- einen Einnahmenüberschuss ermittelte (vgl. Vi-act. 31-2/2).