2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 2'000.-- festgelegt und der Klägerin auferlegt. Sie hat am 13. März 2018 einen Kostenvorschuss in gleicher Höhe bezahlt, womit die Rechnung ausgeglichen ist. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde* in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, erhoben werden (Art. 42 und 82ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, BGG, SR 173.110).