6.3.1 Mit der Gründung einer Familienausgleichskasse durch die Klägerin haben somit die bei ihr für die AHV angeschlossenen Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden die Familienausgleichskasse Schwyz zu verlassen und sich der Ver- 14 bandsfamilienausgleichskasse anzuschliessen. Dies stellt allerdings - wie bereits erwähnt - keine Liquidation dar. Die Familienausgleichskasse Schwyz bleibt mit einem reduzierten Mitgliederbestand bestehen.